Es soll ja noch Zeiten gegeben haben, da konnte man ganz unbedarft an einem Samstag Nachmittag in das nächstgelegene Autohaus gehen, um sich einen Wagen für eine „Spritztour“ auszuleihen. Das ist heutzutage nicht mehr so einfach möglich. Autohändler schauen inzwischen schon genauer hin, ob es sich um eine ernst zu nehmende Probefahrt handelt. Er prüft also, ob tatsächlich ein Kauf in Betracht gezogen wird oder ob nur eine kostenlose Rundfahrt angestrebt wird.

Natürlich ist eine Probefahrt vor dem Autokauf unabdingbar. Schließlich möchte jeder, der ein Auto kaufen möchte, vorher wissen, wie sich das Auto fährt, ob man mit der Gangschaltung zurechtkommt und so weiter und so fort. Bei einem Gebrauchtwagen kommt es auch darauf an, eventuelle Schäden oder Mängel zu bemerken und aufzudecken.

Für den Autohändler ist die Probefahrt eine Serviceleistung, die den potentiellen Käufer davon überzeugen soll, dass das Auto das Richtige für ihn ist. Und tatsächlich scheint eine Probefahrt häufig ausschlaggebend für den Kauf zu sein. Hier wird aus der Liebe auf den ersten Blick für viele Autofans die große Liebe, sodass einem Kauf nichts mehr im Wege steht. Allerdings stellen die Händler auch aufgrund steigender Kraftstoffpreise nicht jedem einfach ein Fahrzeug zur Verfügung.

Es ist auch durchaus ratsam, die Probefahrt nicht als lustige Freizeitbeschäftigung zu missbrauchen. Im Ernstfall kann auch der Fahrer Probleme bekommen. Bei Schäden am Auto, etwa durch einen Unfall, haftet zwar in der Regel die Versicherung des Autohändlers – allerdings nur, wenn der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt hat. Wer aber zum Beispiel testen möchte, wie schnell das Auto ist und dies auch noch an einem Ort tut, der nicht dafür geeignet ist, der darf im Schadensfall selber zahlen. Das kann bei einem Neuwagen sehr teuer werden. Auch kann der Verkäufer einen Schadensersatz vom Fahrer verlangen, wenn dieser am Unfall schuld war. Wichtig ist daher vor jeder Probefahrt genau zu klären, wer am Ende die Haftung übernimmt, sollte etwas passieren.